Dauergrünlanderhaltungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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* Moor- und Anmoorböden |
* Moor- und Anmoorböden |
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* Überschwemmungsgebiete |
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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) regelt das Verbot der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland.
Zweck: Erhalt der DGL-Flächen aus Klima-, Boden-, Wasser- und Naturschutzaspekten.
Gebiete, in denen die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland grundsätzlich verboten ist, werden in profil c/s in der DGLG-Gebietskulisse zusammengefasst. Diese DGLG-Gebietskulisse besteht aus den folgenden Teilkulissen:
- Moor- und Anmoorböden
- Überschwemmungsgebiete
- Wasserschutzgebiete
- Flächen mit hoher oder sehr hoher Wassererosionsgefährdung
- Gewässerrandstreifen