Positive Einkünfte: Unterschied zwischen den Versionen

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Positive Einkünfte sind im Sinne der Ausgleichszulage sämtliche Einkünfte des [[Antragsteller]]s und seines Ehegatten vor Abzug der Steuer, ohne Abzug von Lasten, Verbindlichkeiten und Abschreibungen.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Positive Einkünfte sind im Sinne der Ausgleichszulage sämtliche Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten vor Abzug der Steuer, ohne Abzug von Lasten, Verbindlichkeiten und Abschreibungen.