Rückforderungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
 
(Artikel wurde geändert)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Ein Rückforderungsbescheid ist ein [[Zahlungsbescheid]] mit der [[Entscheidung]], dass zu Unrecht [[Zahlung|gezahlte]] Beträge [[Rückforderung|zurück gefordert]] werden.
+
Ein Rückforderungsbescheid (RB) ist ein [[Zahlungsbescheid]] mit der [[Entscheidung]], dass zu Unrecht [[Zahlung|gezahlte]] Beträge [[Rückforderung|zurück gefordert]] werden.

Version vom 15. November 2012, 21:04 Uhr

Ein Rückforderungsbescheid (RB) ist ein Zahlungsbescheid mit der Entscheidung, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurück gefordert werden.