Gewährter Modulationsbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Der gewährte Modulationsbetrag ist der, durch die EU aus Modulationsmitteln kofinanzierte Betrag je Antrag (Feld 105a positiv) (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Stützungsbetrag).