Gemeinsamer Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
(geändert 2012-03-07) |
(Artikel wurde geändert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | [[Kategorie:Antragstellung]] |
||
− | Der Gemeinsame Antrag (oder Sammelantrag) ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum [[InVeKoS]]-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: [[FP21]], [[FP22]], [[FP33]], also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der [[Flächen- und Nutzungsnachweis]]. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. [[Unternehmen]]sstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden. |
||
+ | Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum [[InVeKoS]]-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: [[FP21]], [[FP22]], [[FP33]], also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der [[Flächen- und Nutzungsnachweis]]. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. [[Unternehmen]]sstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden. |
||
Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der [[Mantelbogen]]. |
Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der [[Mantelbogen]]. |
Version vom 15. November 2012, 22:04 Uhr
Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKoS-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden.
Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der Mantelbogen.