Zahlbarmachung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Durch die Zahlbarmachung werden eine Reihe von Vorgängen ausgelöst, die die Zahlung/Überweisung von Geldmitteln nach Bewilligung eines Antrags zu einem gegebenen Zeitpunkt an einen Antragsteller zum Ziel haben.}}
 
 
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Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von profil c/s.
 
Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von profil c/s.
Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder Rückforderung|Rückforderungen bei der jeweiligen Kasse ([[Bundeskasse]] oder Landeskasse) anzuweisen.
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Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder [[Rückforderung|Rückforderungen]] bei der jeweiligen Kasse ([[Bundeskasse]] oder Landeskasse) anzuweisen.
Näheres siehe Detailkonzepte im #Links|Abschnitt Links.
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Näheres siehe Detailkonzepte im Abschnitt Links.
   
   

Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr

Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von profil c/s. Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder Rückforderungen bei der jeweiligen Kasse (Bundeskasse oder Landeskasse) anzuweisen. Näheres siehe Detailkonzepte im Abschnitt Links.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Zahlbarmachung ELER-investiv (ab 2007)"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Zahlbarmachung (ab 2005)"