Fördergegenstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2014, 11:05 Uhr
Ein Fördergegenstand (FG) ist das in einer Richtlinie näher bezeichnete Objekt, auf das sich der Prämiensatz sowie die Gebote und Verbote beziehen. Jede Landesmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
In ELER/investiv-Anträgen kann das Gesamtvorhaben in Teilvorhaben gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.