Pheromonförderung im Weinbau: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
| Förderprogramm | |
|---|---|
| Nummer | 901? |
| Bezeichnung | Pheromonförderung im Weinbau |
| VO/Richtlinie | ? |
| Antragsjahre | Test ab 2020 |
| Länder | [[{{#explode:BW|,|0}}]], [[{{#explode:BW|,|1}}]], [[{{#explode:BW|,|2}}]], [[{{#explode:BW|,|3}}]], [[{{#explode:BW|,|4}}]], [[{{#explode:BW|,|5}}]], [[{{#explode:BW|,|6}}]] |
| Fachbereich | ELER/F+T |
| Projektgruppe | FP2 |
PHW - Pheromonförderung im Weinbau
Ziel der Förderung: Der Einsatz von Insektiziden soll reduziert beziehungsweise ganz vermieden werden. (Nicht genehmigter Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden gegen Traubenwicklerarten führt zum Ausschluss der Pheromonförderung.)
Allgemeines: PHW ist eine einjährige eigenständige Maßnahme, welche im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (GA) angeboten wird und der Mittelgeber zu 100% das Land BW ist. Die beantragte Fläche muss in Baden-Württemberg liegen.
Gefördert werden sowohl Einzelantragsteller als auch Pheromongemeinschaften. Bei Pheromongemeinschaften erfolgt die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person. Die Zuwendung geht immer an den Antragsteller (d.h., bei Pheromongemeinschaften geht die gesamte Zuwendung an die bevollmächtigte Person der Gemeinschaft).
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP 901?: Pheromonförderung im Weinbau (PHW)"