Antragsteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Definition

Ein Antragsteil besteht aus einem oder mehreren Fördergegenständen, welche gemeinsam beantragt werden.

Einordnung

Der Begriff Antragsteil wird in Baden-Württemberg für die ELER/F+T Anträge FP 450 SchALVO und FP 434 FAKT verwendet.