Landesmaßnahme: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Eine vom Land definierte Maßnahme kann
- eine Ausprägung einer EU-Maßnahme oder
- eine Ausprägung einer EU-Teilmaßnahme / Untermaßnahme oder
- eine Ausprägung einer Bundesmaßnahme oder
- eigenständig
sein. Für Landesmaßnahmen, die sich aus EU-Maßnahmen ableiten, ist der Landes-Code der EPLR-Code.