Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde. |
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| + | * [[Vorjahr]] |
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| + | * [[Folgejahr]] |
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| + | * [[Antragsjahresunabhängig]] |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.