Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.
 
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.
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* [[Verpflichtungsjahr]]
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* [[Haushaltsjahr]]
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* [[EU-Haushaltsjahr]]
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* [[Wirtschaftsjahr]]
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* [[Vorjahr]]
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* [[Folgejahr]]
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* [[Antragsjahresunabhängig]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.


Siehe auch