Datenträgerbegleitschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen. |
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== Siehe auch == |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Gemeinsamer Antrag" (KGA) in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.