Wandertierhaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Die Wandertierhaltung ist eine besondere Form der Schafhaltung. Sie muss für mindestens 90 zusammenhängende Tage mit 90% der beantragten Schafe und auf benachteiligten Flächen erfolgen und ist nur in den von der EU anerkannten Gebieten (Wanderschafgebieten) förderfähig.