Prüfergebnis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{Begriffsklärung}}
   
  +
* [[Prüfergebnis (VWK-Protokoll)]]
Ein '''Prüfergbnis''' ist ein Einzelergebnis einer bei der [[Verwaltungskontrolle]] durch einen [[Sachbearbeiter]] ("manuelle Prüfung") oder durch einen Automatismus ("automatische Prüfung") durchgeführten Prüfung, das auf einem [[VWK-Protokoll]] festgehalten wird.
 
  +
* [[Prüfergebnis (Flächenmonitoring)]]
 
Ein Prüfergebnis bildet also die Niederschrift einer für die für die Verwaltungskontrolle relevanten Tatsache. Dies geschieht tatsächlich zunächst noch wertfrei. Prüfergebnisse sind somit [[Feststellung]]en. Ist die Prüfung ablehnungsrelevant (siehe Abschnitt Wirkung), wird bei negativem Prüfergebnis im [[VWK-Protokoll]] zusätzlich automatisch ein [[Ablehnungsgrund]] vermerkt (automatische Wertung des Prüfergebnisses). Dieser ist dann als [[Beanstandung]] zu verstehen.
 
 
==manuelle Korrektur==
 
Im VWK-Protokoll sind einige Prüfergebnisse der automatischen Prüfungen durch den Sachbearbeiter manuell korrigierbar. Im derzeitigen [[profil c/s]]-Jargon heißt das "Überstimmen".
 
 
==Wirkung==
 
Negative Prüfergebnisse können eine der folgenden Wirkungen haben:
 
* verhindert eine Folge-Aktion am [[Laufzettel]] ("bearbeitungsrelevante" Prüfung)
 
* führt zur Ablehnung ("ablehnungsrelevante" Prüfung, gibt es nur bei Anträgen)
 
* keine Wirkung
 

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr