Prüfergebnis: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel wurde geändert) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
||
| (Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| + | {{Begriffsklärung}} |
||
| + | * [[Prüfergebnis (VWK-Protokoll)]] |
||
| − | Ein '''Prüfergbnis''' ist ein Einzelergebnis einer bei der [[Verwaltungskontrolle]] durch einen [[Sachbearbeiter]] ("manuelle Prüfung") oder durch einen Automatismus ("automatische Prüfung") durchgeführten Prüfung, das auf einem [[VWK-Protokoll]] festgehalten wird. |
||
| + | * [[Prüfergebnis (Flächenmonitoring)]] |
||
| − | |||
| − | Ein Prüfergebnis bildet also die Niederschrift einer für die für die Verwaltungskontrolle relevanten Tatsache. Dies geschieht tatsächlich zunächst noch wertfrei. Prüfergebnisse sind somit [[Feststellung]]en. Ist die Prüfung ablehnungsrelevant (siehe Abschnitt Wirkung), wird bei negativem Prüfergebnis im [[VWK-Protokoll]] zusätzlich automatisch ein [[Ablehnungsgrund]] vermerkt (automatische Wertung des Prüfergebnisses). Dieser ist dann als [[Beanstandung]] zu verstehen. |
||
| − | |||
| − | ==manuelle Korrektur== |
||
| − | Im VWK-Protokoll sind einige Prüfergebnisse der automatischen Prüfungen durch den Sachbearbeiter manuell korrigierbar. Im derzeitigen [[profil c/s]]-Jargon heißt das "Überstimmen". |
||
| − | |||
| − | ==Wirkung== |
||
| − | Negative Prüfergebnisse können eine der folgenden Wirkungen haben: |
||
| − | * verhindert eine Folge-Aktion am [[Laufzettel]] ("bearbeitungsrelevante" Prüfung) |
||
| − | * führt zur Ablehnung ("ablehnungsrelevante" Prüfung, gibt es nur bei Anträgen) |
||
| − | * keine Wirkung |
||
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Prüfergebnis bedeutet: