Festbetragsfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 1233) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
||
| (3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| + | |||
| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|(Abkrz.: FF ) Festbetragsfinanzierung in Forst-Anträgen}} |
||
| + | In der Festbetragsfinanzierung (FF) erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrages. |
||
| + | |||
| + | Grundlage für eine derartige Zuwendungsberechnung in [[ELER/i]]-[[Antrag|Anträgen]] werden sogenannte Festbetragsschwellen in den [[Verfahrensparameter|Antragsverfahrensparameter]]n hinterlegt. |
||
| + | Die Schwellen definieren, welcher Festbetrag innerhalb eines Intervalls von förderfähigen Ausgaben gewährt wird. |
||
| + | |||
| + | |||
| + | == Siehe auch == |
||
| + | * [[Finanzierungsart]] |
||
| + | == Links == |
||
| + | * {{Wikipedia | Zuwendung#Finanzierungsarten | Artikel zu Zuwendung mit Finanzierungsarten}} |
||
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
In der Festbetragsfinanzierung (FF) erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrages.
Grundlage für eine derartige Zuwendungsberechnung in ELER/i-Anträgen werden sogenannte Festbetragsschwellen in den Antragsverfahrensparametern hinterlegt. Die Schwellen definieren, welcher Festbetrag innerhalb eines Intervalls von förderfähigen Ausgaben gewährt wird.