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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches Grünland zählt als Ackerland, wenn es im Rahmen einer Fruchtfolge weniger als fünf Jahre als solches genutzt wurde. Nicht zur Ackerfläche zählen Dauergrünland und Dauerkulturen.