Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
||
| (2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse |
+ | Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote. |
| − | + | Meist bilden mehrere Verpflichtungsperioden bilden den [[Verpflichtungszeitraum]]. |
|
| − | + | Die erste Verpflichtungsperiode eines [[Verpflichtungszeitraum]]s wird durch das [[Verpflichtungsjahr]] identifiziert. |
|
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
Meist bilden mehrere Verpflichtungsperioden bilden den Verpflichtungszeitraum.
Die erste Verpflichtungsperiode eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.