Rechtsrheinische Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
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In Rheinland-Pfalz existiert an der Grenze zu Baden-Württemberg ein kleines Stück Land, welches durch den Rhein vom restlichen Landesgebiet abgeschnitten ist. Auf diesem Stück Land wirtschaften vor Allem [[Antragsteller]] aus BW, weil es für die Antragsteller aus Rheinland-Pfalz zu mühselig wäre für die Bewirtschaftung immer den Rhein zu kreuzen. |
In Rheinland-Pfalz existiert an der Grenze zu Baden-Württemberg ein kleines Stück Land, welches durch den Rhein vom restlichen Landesgebiet abgeschnitten ist. Auf diesem Stück Land wirtschaften vor Allem [[Antragsteller]] aus BW, weil es für die Antragsteller aus Rheinland-Pfalz zu mühselig wäre für die Bewirtschaftung immer den Rhein zu kreuzen. |
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| − | Da es sich hauptsächlich um Antragsteller aus BW handelt, die auf "Rechtsrheinischen Flächen" wirtschaften, zahlt auch Baden-Württemberg die Fördermittel für diese Flächen, obwohl sie nicht zum Landesgebiet gehören. |
+ | Da es sich hauptsächlich um Antragsteller aus BW handelt, die auf "Rechtsrheinischen Flächen" wirtschaften, zahlt auch Baden-Württemberg die Fördermittel für MEKA für diese Flächen, obwohl sie nicht zum Landesgebiet gehören. |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
In Rheinland-Pfalz existiert an der Grenze zu Baden-Württemberg ein kleines Stück Land, welches durch den Rhein vom restlichen Landesgebiet abgeschnitten ist. Auf diesem Stück Land wirtschaften vor Allem Antragsteller aus BW, weil es für die Antragsteller aus Rheinland-Pfalz zu mühselig wäre für die Bewirtschaftung immer den Rhein zu kreuzen.
Da es sich hauptsächlich um Antragsteller aus BW handelt, die auf "Rechtsrheinischen Flächen" wirtschaften, zahlt auch Baden-Württemberg die Fördermittel für MEKA für diese Flächen, obwohl sie nicht zum Landesgebiet gehören.