Mehrjährige Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
 
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Mehrjährige [[Sanktion]]en werden entsprechend den einschlägigen EU-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen Antrag aus.
+
Mehrjährige [[Sanktion]]en werden entsprechend den einschlägigen [[EU]]-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen [[Antrag]] aus.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Mehrjährige Sanktionen werden entsprechend den einschlägigen EU-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen Antrag aus.