CC-relevante Feuchtgebiete: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

  • Biotope, die nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder weitergehende landesrechtliche Vorschriften geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind.
  • Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete

mit einer Größe von höchstens 2.000 m².

Hinweis: Die Definition der einzelnen Typen von Feuchtgebieten ist landesspezifisch und erfolgt im jeweiligen Naturschutzgesetz.


Siehe auch