Futterfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Futterfläche ist die während des gesamten [[Kalenderjahr]]es für die Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Fläche des [[Betrieb]]es. Dazu gehören nicht: Gebäude, Wälder, Teiche, Wege sowie Flächen, die für andere gemeinschaftsbeihilfebegünstigte Erzeugungen, für [[Dauerkultur]]en oder den Gartenbau oder Kulturen genutzt werden, die nach der gleichen Regelung wie der für die Erzeuger bestimmter Ackerkulturen geltenden gefördert werden oder unter ein anderes nationales oder gemeinschaftliches Flächenstilllegungsprogramm fallen.
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Futterfläche ist die während des gesamten [[Kalenderjahr]]es für die Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Fläche des [[Betrieb]]es. Dazu gehören nicht: Gebäude, Wälder, Teiche, Wege sowie Flächen, die für andere gemeinschaftsbeihilfebegünstigte Erzeugungen, für [[Dauerkultur]]en oder den Gartenbau oder Kulturen genutzt werden, die nach der gleichen Regelung wie der für die Erzeuger bestimmter Ackerkulturen geltenden gefördert werden oder unter ein anderes nationales oder gemeinschaftliches Flächen[[stilllegung]]sprogramm fallen.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Futterfläche ist die während des gesamten Kalenderjahres für die Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Fläche des Betriebes. Dazu gehören nicht: Gebäude, Wälder, Teiche, Wege sowie Flächen, die für andere gemeinschaftsbeihilfebegünstigte Erzeugungen, für Dauerkulturen oder den Gartenbau oder Kulturen genutzt werden, die nach der gleichen Regelung wie der für die Erzeuger bestimmter Ackerkulturen geltenden gefördert werden oder unter ein anderes nationales oder gemeinschaftliches Flächenstilllegungsprogramm fallen.