Erstantragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Hinweis: Das Erstantragsjahr wird bei der fünfjährigen Förderung im Rahmen der VO2078 unterschiedlich behandelt. In den Ländern HE und ST werden im Erstantragsjahr noch keine Zuwendungen ausgezahlt. Der Antragsteller erhält erst im [[Folgejahr]] die Fördermittel. Dagegen wird in BB bereits ab Erstantragsjahr gefördert. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Das Erstantragsjahr (EAJ) ist das Antragsjahr, für das der Antragsteller seinen Antrag auf eine mehrjährige Förderung stellt. Im AM2015 wird der erste Zahlungsantrag ebenfalls für dieses Antragsjahr gestellt.