Mantelbogen: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Ein Mantelbogen beschreibt die gemeinsamen Daten aller Anträge eines Antragstellers. Der Begriff wurde aus dem Sprachgebrauch des Steuerverfahrens übernommen. Die Einführung des Mantelbogens wurde durch den Fakt, daß jeder Antrag, selbst ein InVeKos-Antrag, seinen eigenen Antragstermin hat, kompliziert. Nicht alle Bundesländer haben den Mantelbogen eingeführt, so z. B. BB nicht. Diese Länder verwenden deshalb weiterhin den Gemeinsamen Antrag.Vorteil: Seit der Einführung des Mantelbogens braucht der Antragsteller Daten und Erklärungen, die für alle Beihilfemaßnahmen in einem Jahr relevant sind, nur noch einmal anzugeben. Es kann also nicht zu Inkonsistenzen zwischen einzelnen Anträgen kommen. In den eigentlichen Antragsformularen sind nur noch maßnahmenspezifische und vom Mantelbogen abweichende Angaben (z. B. eine andere Bankverbindung ) erforderlich. Dadurch wurde der Aufwand für den Landwirt minimiert und eine weitgehende inhaltliche Vereinheitlichung der Antragsformulare der Länder erzielt.Nachteil: Der Mantelbogen ist zum notwendigen Antragsbestandteil geworden. Ein Antrag ohne Mantelbogen ist somit nicht vollständig, kann also nicht bewilligt werden. Verspätet eingereichte Mantelbögen führen damit zu Verspätungssanktionen für den gesamten Antrag. Nachteilig ist weiterhin, daß ein erneutes Einreichen notwendig ist, wenn sich MB-Daten ändern, denn normalerweise soll ein Mantelbogen nur einmal im Antragsjahr (zusammen mit dem ersten Antrag ) eingereicht werden.}}#WEITERLEITUNG[[Betriebsprofil]] |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:29 Uhr
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