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Unter Abruf versteht man die Inanspruchnahme/Anforderung von bewilligten Fördermitteln durch den [[Antragsteller]] zu einem bestimmten Zeitpunkt.
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Unter Abruf versteht man die Inanspruchnahme/Anforderung von bewilligten [[Fördermittel]]n durch den [[Antragsteller]] zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Unter Abruf versteht man die Inanspruchnahme/Anforderung von bewilligten Fördermitteln durch den Antragsteller zu einem bestimmten Zeitpunkt.