Fördergegenstand: Unterschied zwischen den Versionen
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. Februar 2012, 14:18 Uhr
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.