Kontrolle durch Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr


Die Kontrolle durch Monitoring (KdM) umfasst alle Aktivitäten rund um die regelmäßige Überwachung des Antragstellers u.a. mithilfe der automatischen Auswertung von Satellitenbildern.

Dabei sind nicht nur die Auswertung von Satellitenbildern (das Flächenmonitoring) sondern auch weitere Methoden Teil das KdM. Die Bestandteile sind:

Die Kontrolle durch Monitoring ist im Art. 40a der VO ({{#explode:EU/809/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/809/2014|/|1}}/{{#explode:EU/809/2014|/|2}} beschrieben.


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  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Detailkonzept KdM in profil"