Kontrolle durch Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Die Kontrolle durch Monitoring (KdM) umfasst alle Aktivitäten rund um die regelmäßige Überwachung des Antragstellers u.a. mithilfe der automatischen Auswertung von Satellitenbildern.
Dabei sind nicht nur die Auswertung von Satellitenbildern (das Flächenmonitoring) sondern auch weitere Methoden Teil das KdM. Die Bestandteile sind:
- Flächenmonitoring
- "Andere Methoden" z.B. regionsbezogene physische VOK oder Anfrage ans LPIS
- 5% Stichprobe der Antragsteller mit nicht-monitoringfähigen Prüfaufgaben
- Kommunikation mit dem Antragsteller
Die Kontrolle durch Monitoring ist im Art. 40a der VO ({{#explode:EU/809/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/809/2014|/|1}}/{{#explode:EU/809/2014|/|2}} beschrieben.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Detailkonzept KdM in profil"