Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote. |
Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
Meist bilden mehrere Verpflichtungsperioden bilden den Verpflichtungszeitraum.
Die erste Verpflichtungsperiode eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.