Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
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Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
   
Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden [[Verpflichtungszeitraum]].
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Meist bilden mehrere Verpflichtungsperioden bilden den [[Verpflichtungszeitraum]].
   
Das erste Jahr einer Verpflichtungsperiode wird durch das [[Verpflichtungsjahr]] identifiziert.
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Die erste Verpflichtungsperiode eines [[Verpflichtungszeitraum]]s wird durch das [[Verpflichtungsjahr]] identifiziert.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr


Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.

Meist bilden mehrere Verpflichtungsperioden bilden den Verpflichtungszeitraum.

Die erste Verpflichtungsperiode eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.