Gültige Bewilligung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Ein [[Teilvorgang|Bewilligungsteilvorgang]] in der ELER/i-Antragsmappe, wie [[Förderantrag]], [[Änderungsantrag]], [[Endverwendungsnachweis]] etc., wird zur ''gültigen Bewilligung'' innerhalb der [[Mappe]], sobald zur [[Bewilligung]] eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet". |
Die Daten der ''gültigen Bewilligung'' bilden die Grundlage für die [[Zahlungsantrag|Zahlungsanträge]]. |
Die Daten der ''gültigen Bewilligung'' bilden die Grundlage für die [[Zahlungsantrag|Zahlungsanträge]]. |
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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Begriff "Gültige Bewilligung" kommt aus der ELER/i-Antragsbearbeitung im Programm profil eler.
Ein Bewilligungsteilvorgang in der ELER/i-Antragsmappe, wie Förderantrag, Änderungsantrag, Endverwendungsnachweis etc., wird zur gültigen Bewilligung innerhalb der Mappe, sobald zur Bewilligung eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet".
Die Daten der gültigen Bewilligung bilden die Grundlage für die Zahlungsanträge.