Prüfgegenstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Prüfgegenstand bezeichnet eine zu kontrollierende [[Maßnahme]] (Beihilferegelung oder Vorhabenart), bzw. einen Teil einer Maßnahme (Teilmaßnahme oder sonstige Gruppe von Begünstigten), bzw. eine Fachrechtsregelung. Die Kontrolle erfolgt i. d. R. durch [[Vor-Ort-Kontrolle]]/[[Flächenmonitoring]].
Prüfgegenstände sind [[Förderprogramm]]e oder [[Fachrecht]]sregelungen, die mit einer [[VOK]] geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK).
 
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Beispiele für Prüfgegenstände:
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* "DZ-Basis"
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* "DZ-KleinEr"
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* "DZ-GreenBe"
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* "DZ-WiÖVF1"
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* "L09"
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* "FP890"
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* "Tierschutz Kälber"
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Prüfgegenstände, für die ein [[RIA]]-Auswahllauf in profil c/s erfolgt, sind einer oder mehreren [[VOK-Kategorie]](n) zugeordnet, für die jeweils eine Auswahl-Grundgesamtheit gebildet werden kann.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Ein Prüfgegenstand bezeichnet eine zu kontrollierende Maßnahme (Beihilferegelung oder Vorhabenart), bzw. einen Teil einer Maßnahme (Teilmaßnahme oder sonstige Gruppe von Begünstigten), bzw. eine Fachrechtsregelung. Die Kontrolle erfolgt i. d. R. durch Vor-Ort-Kontrolle/Flächenmonitoring.

Beispiele für Prüfgegenstände:

  • "DZ-Basis"
  • "DZ-KleinEr"
  • "DZ-GreenBe"
  • "DZ-WiÖVF1"
  • "L09"
  • "FP890"
  • "Tierschutz Kälber"

Prüfgegenstände, für die ein RIA-Auswahllauf in profil c/s erfolgt, sind einer oder mehreren VOK-Kategorie(n) zugeordnet, für die jeweils eine Auswahl-Grundgesamtheit gebildet werden kann.