Zuständige Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.


Siehe auch