Zuständige Behörde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.