Pfändung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung nach den Regeln der ZPO, bei der auf Antrag und Entscheidung eines Gerichts eine Sache, eine Forderung oder ein Vermögensrecht beschlagnahmt wird. Gegen Antragsteller erfolgt i.d.R. eine Forderungspfändung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, wodurch die Behörde zum Drittschuldner wird. Programmtechnisch geht die Pfändung in dem "Zahlungsanspruch Dritter" auf.