Kooperation: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Die Kooperation ist gekennzeichnet durch freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die rechtlich und in den nicht der vertraglichen Zusammenarbeit unterworfenen Bereichen auch wirtschaftlich selbständig bleiben. Die Zusammenarbeit erfolgt zu dem Zwecke, durch Zusammenlegung einzelner Unternehmensfunktionen die Leistung der beteiligten Unternehmen zu steigern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.}} |
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| + | Die Kooperation ist gekennzeichnet durch freiwillige Zusammenarbeit von [[Unternehmen]], die rechtlich und in den nicht der vertraglichen Zusammenarbeit unterworfenen Bereichen auch wirtschaftlich selbständig bleiben. Die Zusammenarbeit erfolgt zu dem Zwecke, durch Zusammenlegung einzelner Unternehmensfunktionen die Leistung der beteiligten Unternehmen zu steigern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Die Kooperation ist gekennzeichnet durch freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die rechtlich und in den nicht der vertraglichen Zusammenarbeit unterworfenen Bereichen auch wirtschaftlich selbständig bleiben. Die Zusammenarbeit erfolgt zu dem Zwecke, durch Zusammenlegung einzelner Unternehmensfunktionen die Leistung der beteiligten Unternehmen zu steigern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.