Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Höhere Gewalt ist juristisch jedes nicht vorhersehbare Ereignis, das nicht durch menschliche Eingriffe oder Fahrlässigkeit hervorgerufen wird, wie z. B. Blitzschlag oder Überflutung. Normalerweise kann kein Mensch für die Verletzungen und Verluste, die solche Ereignisse mit sich bringen, zur Verantwortung gezogen werden, da sie sich jeglicher menschlicher Kontrolle entziehen und auch durch die Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden sind.}} |
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| + | Höhere Gewalt ist juristisch jedes nicht vorhersehbare Ereignis, das nicht durch menschliche Eingriffe oder Fahrlässigkeit hervorgerufen wird, wie z. B. Blitzschlag oder Überflutung. Normalerweise kann kein Mensch für die Verletzungen und Verluste, die solche Ereignisse mit sich bringen, zur Verantwortung gezogen werden, da sie sich jeglicher menschlicher Kontrolle entziehen und auch durch die Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden sind. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Höhere Gewalt ist juristisch jedes nicht vorhersehbare Ereignis, das nicht durch menschliche Eingriffe oder Fahrlässigkeit hervorgerufen wird, wie z. B. Blitzschlag oder Überflutung. Normalerweise kann kein Mensch für die Verletzungen und Verluste, die solche Ereignisse mit sich bringen, zur Verantwortung gezogen werden, da sie sich jeglicher menschlicher Kontrolle entziehen und auch durch die Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden sind.