Gemeinsamer Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKoS-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden.