Gemeinsamer Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Der Gemeinsame Antrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKos-Antragstermin (bislang 15.5., Änderungen auf früheren Termin werden diskutiert ) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten ) müssen hier nur einmal eingereicht werden. Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der Mantelbogen.}} |
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| + | Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum [[InVeKoS]]-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: [[FP21]], [[FP22]], [[FP33]], also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der [[Flächen- und Nutzungsnachweis]]. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. [[Unternehmen]]sstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKoS-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden.