Datenträgerbegleitschein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
+
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Gemeinsamer Antrag" (KGA) in BW) wird als Begleitpapier zu jedem [[INET-Import|elektronisch eingereichten Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
   
 
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen.
 
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen.
Zeile 6: Zeile 6:
   
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
  +
* [[INET-Import]]
 
* [[Profil Inet]]
 
* [[Profil Inet]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Gemeinsamer Antrag" (KGA) in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.

Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.


Siehe auch