Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.}}
 
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Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des [[Bezug]]s einer Vorgangskorrektur.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des Bezugs einer Vorgangskorrektur.