Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.}} |
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| + | Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des [[Bezug]]s einer Vorgangskorrektur. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des Bezugs einer Vorgangskorrektur.