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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom Antragsteller nicht erbracht/eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.Beispiel: Das Unternehmen hat eine LF von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im benachteiligtem Gebiet. FP33 wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., daß mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muß der Antrag also abgelehnt werden.}} |
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| + | Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten [[Fördermittel]] gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Förder[[maßnahme]] vom [[Antragsteller]] nicht erbracht/eingehalten, wird der [[Antrag]] abgelehnt. |
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| + | Beispiel: Das [[Unternehmen]] hat eine [[LF]] von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im [[Benachteiligtes Gebiet|benachteiligtem Gebiet]]. [[FP33]] wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., dass mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muss der Antrag also abgelehnt werden. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom Antragsteller nicht erbracht/eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.
Beispiel: Das Unternehmen hat eine LF von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im benachteiligtem Gebiet. FP33 wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., dass mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muss der Antrag also abgelehnt werden.