Kofinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
(geändert 2012-03-07) |
(Artikel ist neu) |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Es gibt Fördermaßnahmen, bei denen die bewilligten Mittel in einem festgelegten Verhältnis durch Bund und Land getragen werden. Dazu werden die erstattungsfähigen Beträge und die Kofinanzierungsanteile für Bund und Land je Produktcode errechnet. Durch den EAGFL/G erfolgt später eine Rückerstattung eines bestimmten Anteils der ausgezahlten Beträge. Dieser Rückerstattungsbetrag wird im gleichem Verhältnis an Bund und Land aufgeteilt.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept EU-Kofinanzierung"