Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.


Siehe auch