Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
 
Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
   
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.
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Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.
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== Siehe auch ==
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* [[Verpflichtungsjahr]]
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* [[Haushaltsjahr]]
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* [[EU-Haushaltsjahr]]
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* [[Wirtschaftsjahr]]
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* [[Vorjahr]]
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* [[Folgejahr]]
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* [[Antragsjahresunabhängig]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.


Siehe auch