Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
Das Antragsjahr (AJ) ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]]. Das Antragsjahr beginnt nicht am 1.1., sondern ist unterschiedlich je nach Themenbereich.
 
   
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Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.
Bei der [[Direktzahlung]] beginnt das Antragsjahr bundesweit am 15.05. des Kalenderjahres. Im Bereich [[ELER]] ist der Beginn eines Antragsjahres je nach [[Maßnahme]] und Bundesland unterschiedlich definiert. Zum Beginn des Antragsjahres steht der [[Antragstermin]]. An diesem Tag muss der [[Antrag]] des [[Antragsteller]]s vorliegen, um in dem laufenden Antragsjahr bearbeitet zu werden. (Selbstverständlich gibt es auch Sonderregelungen)
 
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== Siehe auch ==
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* [[Verpflichtungsjahr]]
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* [[Haushaltsjahr]]
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* [[EU-Haushaltsjahr]]
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* [[Wirtschaftsjahr]]
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* [[Vorjahr]]
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* [[Folgejahr]]
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* [[Antragsjahresunabhängig]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.


Siehe auch