Kulturgruppe: Unterschied zwischen den Versionen
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:Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
In NRW wird Kulturgruppe so definiert:
- Die Kulturgruppe wird definiert als „alle Parzellen eines Antrags, für die in derselben Maßnahme/Untermaßnahme der gleiche Beihilfesatz gezahlt wird“.
- Da in NRW für alle Maßnahmen der AUM unterschiedliche Beihilfesätze gezahlt werden, bildet jede Maßnahme eine eigene Kulturgruppe.
- Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.
Quelle: [1]