Kulturgruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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:Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.
 
:Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

In NRW wird Kulturgruppe so definiert:

Die Kulturgruppe wird definiert als „alle Parzellen eines Antrags, für die in derselben Maßnahme/Untermaßnahme der gleiche Beihilfesatz gezahlt wird“.
Da in NRW für alle Maßnahmen der AUM unterschiedliche Beihilfesätze gezahlt werden, bildet jede Maßnahme eine eigene Kulturgruppe.
Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.

Quelle: [1]