Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[InVeKoS]]-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine [[Forderung]] bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Antragsteller]] zurückgezahlt werden muss. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe [[Verrechnung]]) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten [[Bagatellbetrag]]s (ausschließlich [[Zinsen]]) kann verzichtet werden.
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Im [[InVeKoS]]-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine [[Forderung]] bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Antragsteller]] zurückgezahlt werden muss.
 
Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen und der Rückforderungs[[bescheid]] nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist.
 
 
 
== Siehe auch ==
 
* [[Mehrjährige Rückforderung]]
 

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.