Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Im [[InVeKoS]]-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine [[Forderung]] bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Antragsteller]] zurückgezahlt werden muss. |
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| − | Bei einer Rückforderung (RF) müssen zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Unternehmensinhaber]] zuzüglich der berechneten Zinsen zurückgezahlt werden. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe [[Verrechnung]]) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten Bagatellbetrags (ausschließlich Zinsen) kann verzichtet werden. |
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| − | Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen oder der Rückforderungsbescheid nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist. |
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| − | == Siehe auch == |
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| − | * [[Mehrjährige Rückforderung]] |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.