Landesspezifischer EU-Code: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|max. 5stelliger von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. Die ersten drei Stellen sind der EU-Code (also numerisch ) , die weiteren max. 2 Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme. Beispiel: 121a}} |
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| − | Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. |
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| + | Ist die alte (nicht mehr zu verwendende) Bezeichnung für [[Landes-Code]]. |
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| − | Die ersten drei Stellen enthalten den [[EU-Code]] (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der [[EU-Maßnahme]]. |
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| − | Beispiel: 121a. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Ist die alte (nicht mehr zu verwendende) Bezeichnung für Landes-Code.