Gemeinsame Verwaltungsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|(Abkrz.: GVB ) - Gemeinsame Verwaltungsbehörde- Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der EU abwickelt (vgl."Strukturfonds" ) - Firma PowerHouse als Dienstleister- "x-Liste", national, über alle Fonds geht von dort an die EU- eventuell nicht mehr für ELER zuständig, "x-Liste" wird dann direkt an die EU geliefert}}
 
 
Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der [[EU]] abwickelt.
 
Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der [[EU]] abwickelt.
   

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der EU abwickelt.


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