Posteingangsbuch: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel wurde geändert) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
||
| (Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
== Siehe auch == |
== Siehe auch == |
||
| + | * [[Obi-Liste|OBI-Liste]] |
||
* [[Antragsdatum]] |
* [[Antragsdatum]] |
||
* [[Eingangsdatum]] |
* [[Eingangsdatum]] |
||
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Im Posteingangsbuch (PEB) werden alle Posteingänge eines Antragstellers an eine Verwaltungseinheit erfasst. Das können Papier-Dokumente, als auch elektronische Dokumente sein. In der OBI-Liste ist eine Zusammenstellung aller Posteingänge, die im entsprechenden Jahr im Land erlaubt sind, hinterlegt.
Siehe auch
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Detailkonzept PEB 2007"